| Kommunalwahlen |
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Am 28. September waren alle Brandenburgerinnen
und Brandenburger aufgerufen, ihre Stimmen bei den Kommunalwahlen abzugeben.
Dabei wurden die
Stadtverordneten, Gemeindevertreter und
Kreistagsabgeordneten bei dieser Wahl für sechs Jahre gewählt. Jeder Wahlberechtigte
hat insgesamt drei Stimmen, die er alle einem Kandidaten zuteilen oder auf bis
zu drei Personen verteilen kann.
Die Wahlen haben unmittelbare Auswirkung auf das Leben in
Ihrer Kommune. In den Kommunalparlamenten werden Investitionsentscheidungen
getroffen und das direkte
Zusammenleben in Ihrem Ort maßgeblich mitbestimmt.
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