| Ortsbeiräte |
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Michendorf hat sechs Ortsteile. Für jeden Ortsteil wird ein Ortsbeirat gewählt. Die Brandenburger Kommunalverfassung definiert die Funkktion des Ortsbeirats wie folgt: " Der Ortsbeirat kann zu allen den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen. Der Hauptverwaltungsbeamte legt, wenn er nicht selbst zuständig ist, die Vorschläge und Anträge der Gemeindevertretung oder dem zuständigen Ausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Der Ortsbeirat ist über die Entscheidung zu unterrichten." Wir stellen Ihnen hier unsere Ortsbeiräte vor. |
